Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Geltungsbereich für die Reisevermittlung
Unsere Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung
fremdveranstalteter Kreuzfahrten verschiedener Reedereien (wie z.B. AIDA,
Passatkreuzfahrten und Color line ), Im Falle einer verbindlichen Buchung kommt
der die Kreuzfahrt/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen
und dem jeweiligen Reederei zustande. Die Geschäftsbedingungen gelten daher
ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit
und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten
Kreuzfahrten erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Reedereien wird insoweit
verwiesen. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor der
Kreuzfahrt angezeigt und müssen durch Sie bestätigt werden.
Über die Rechte und Pflichten aus dem vermittelten Kreuzfahrten
müssen Sie sich bei der jeweiligen Reederei informieren.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Reedereien)
vermittelt werden, kann für diese Kreuzfahrten auch
ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
2.
Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
Ihr Vermittlungsauftrag an uns, eine touristische Leistung oder eine
Beförderung für Sie verbindlich bei dem jeweiligen Leistungsträger zu buchen,
kann schriftlich, mündlich, per Fax oder über Online-Formulare an uns erfolgen.
Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder
online getätigten Buchung kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und uns
zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages erfolgt durch eine
Buchungsbestätigung von uns und kann schriftlich, mündlich, per
Telefax oder per E-Mail erfolgen.
Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
einzelnen touristischen Leistung.
Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil
unserer Pflichten.
3.
Haftung als Reisevermittler
Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung
der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Wir haften nicht für die Erbringung der vermittelten bzw. besorgten
Leistungen der Reederei.
Die Angaben über vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der
verantwortlichen Reederein, sie stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Wir
haften nur für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Angaben an Sie.
Bei Reiseunterlagen haften wir, soweit diese nicht vom vermittelten
Reiseunternehmen direkt an Sie übermittelt werden, nur für die ordnungsgemäße
Weiterleitung. Gleiches gilt bei Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen
zwischen Ihnen und dem vermittelten Reiseunternehmen und umgekehrt. Wir haften
ab dem gesetzlichen Gefahrübergang für die zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person, nicht aber für den Postversand von Reiseunterlagen.
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache
Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern für die Vermittlungstätigkeit eine Gebühr
erhoben und eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) des
Vermittlungsvertrages verletzt wird; in diesem Fall ist die Haftung auf den
Reisepreis beschränkt. Kardinalpflichten im vorgenannten Sinne umfassen neben
den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Wir haften nicht für die
leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen
genannten Pflichten.
4.
Zahlungsbedingungen
Bei allen von uns vermittelten Kreuzfahrten muss die
Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen
erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen
kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Wird der Reisepreis bei kurzfristigen Kreuzfahrten, die ab dem 28. Tag vor
Reisebeginn gebucht werden, nicht spätestens bis zu 13 Tage vor Reisebeginn
(abweichende Zahlungsfristen können insbesondere bei erst sehr kurz vor
Reiseantritt gebuchten Kreuzfahrten schriftlich vereinbart werden) und bei
längerfristig gebuchten Kreuzfahrten nicht spätestens bis zu 17 Tage vor
Reiseantritt vollständig eingehend gezahlt, sind wir berechtigt, ohne
vorangehende Mahnung den Reisevertrag zu stornieren und die vom
Reiseanbieter/Reederei gemäß dessen AGB erhobenen Stornokosten bei Ihnen geltend
zu machen, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
Ob eine Anzahlung erforderlich ist, in welcher Höhe und wann diese fällig ist,
wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
5.
Umbuchung/Stornierung der gebuchten Kreuzfahrt
Sie haben die Möglichkeit jederzeit vor Reiseantritt die Kreuzfahrt zu
stornieren, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Leistungsträgern oder
Reedereien Stornogebühren von bis zu 100% des Kreuzfahrtpreises
erhoben werden. (siehe auch die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Reederein
Stornierungen oder Umbuchungen sollten schriftlich unter der Angabe der
Buchungsnummer bei uns erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch
die Stornierung per Einschreibebrief. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung
kann nur als Stornierung und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages
erfolgen, sofern die Reederei oder der Leistungsträger nicht eine für den
Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
Wir behalten uns vor, dem Kunden alle uns aufgrund einer Stornierung oder
Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 35 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
abzuschließen.
6.
Ein- und Ausreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Zur Information über die geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen, ist der Reisende
grundsätzlich selbst verpflichtet. Eine Informationspflicht besteht für uns nur
dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen
Hinweis erforderlich machen.
Auf Wunsch erteilen wir über die uns bekannten oder erkennbaren Ein- und
Ausreisebestimmungen sowie über die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und
Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft aber grundsätzlich unverbindlich Auskunft.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden Bestimmungen jederzeit
geändert werden können und empfehlen den Reisenden daher in jedem Fall, sich
selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren, und zwar direkt beim
jeweiligen Reederein sowie bei den zuständigen Stellen,
beispielsweise über die Webseite des Auswärtigen Amtes oder bei den
ausländischen Botschaften, Konsulaten oder Tourismusämtern.
Soweit von uns zu den vorgenannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen
wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine
andere Staatsbürgerschaft nicht mitgeteilt wird.
Für die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen ist der Reisende selbst
verantwortlich.
7.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung
wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame
Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei
Regelungslücken.
Die Unwirksamkeit eines vermittelten Reisevertrages berührt den geschlossenen
Vermittlungsvertrag nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.